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Die Zulässigkeit von Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen im Zusammenhang mit großflächigen Einzelhandel

Die Zulässigkeit von Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen im Zusammenhang mit großflächigen Einzelhandel

Ein Beitrag zur Anwendbarkeit des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den verwaltungsrechtlichen Vertrag

di Ruttloff Marc M.

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15Vertragsstrafen in städtebaulichen Verträgen flankieren regelmäßig verkaufsflächen- oder sortimentsbezogene Nutzungsbeschränkungen. Sie erfüllen als unselbständige Strafversprechen eine Druck- und Sanktionsfunktion hinsichtlich der städtebaulichen Ziele der Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche und der verbrauchernahen Versorgung. Entsprechende Vertragsklauseln beruhen häufig auf vorformulierten Vertragsklauseln. Marc Michael Ruttloff untersucht, unter welchen Voraussetzungen diese Vertragsklauseln dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen und welche Maßstäbe sich aus der Inhaltskontrolle nach 62 Satz 2 VwVfG i.V.m. 305 ff. BGB ergeben. Im Ergebnis ist das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über den untersuchten Beispielsfall hinaus im Allgemeinen auf verwaltungsrechtliche Verträge ergänzend und entsprechend anzuwenden, wenn einer Vereinbarung vorformulierte Klauseln zugrunde liegen.Ausgezeichnet mit dem CBH-Promotionspreis der Uni15versität zu Köln 2012.03Aus dem Inhalt:Einleitung - Kapitel 1: Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen: Interessenlage und Erscheinungsformen - Kapitel 2: Zur Rechtsnatur von Vertragsstrafen in städtebaulichen Verträgen - Kapitel 3: Allgemeine materiell-rechtliche Grenzen für Vertragsstrafenregelungen in städtebaulichen Verträgen: Das Koppelungsverbot, 11 Abs. 2 S. 2 BauGB - Die Angemessenheitsklausel des 11 Abs. 2 S. 1 BauGB - Rechtsstaatlicher Gesetzesvorbehalt und Vertragsstrafe - Die Grundrechte als unmittelbarer Rechtmäßigkeitsmaßstab - Vorrang des Verwaltungszwangs gegenüber Vertragsstrafenregelungen in städtebaulichen Verträgen öffentlich-rechtlicher Natur? - Die bauordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnisse als abschließender Regelungskomplex? - Machtmissbrauchsverbot - Sittenwidrigkeit - Zustimmung von Dritten und Behörden, 58 VwVfG - Unwirksamkeit der Vertragsstrafenvereinbarung aufgrund Unwirksamkeit der Hauptverbindlichkeit - Exkurs: 60 VwVfG bei Veränderung der zentralen Verso03rgungsbereiche - Kapitel 4: Städtebauliche Verträge öffentlich-rechtlicher Natur und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Grundsätzliche Anwendbarkeit der 305 ff. BGB auf verwaltungsrechtliche Verträge - 62 S. 2 VwVfG als Verweisungsnorm auf die 305 ff. BGB - Die RL 93/13/EWG als Geltungsgrund der 305 ff. BGB im öffentlichen Recht - 305 ff. BGB als Ausprägung des (öffentlich-rechtlichen) Grundsatzes von Treu und Glauben - Wertungsgrundlagen eines restriktiven Regelungsregimes Allgemeiner Geschäftsbedingungen - "Keine Flucht ins öffentliche Recht" zur Umgehung der 305 ff. BGB - Exkurs: Unterlassungsklagen nach dem Unterlassungsklagengesetz - Kapitel 5: Die Inhaltskontrolle von Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen anhand der 305 ff. BGB - Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse - Literatur- und Sachverzeichnis

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